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Anhörungsbogen zur Stellungnahme bei einer Ordnungswidrigkeit

Wenn Sie einen Bußgelbescheid erhalten haben oder ein Schreiben der Bußgeldstelle in dem Sie als Zeuge/Zeugin oder beschuldigte Person im Fall einer Ordnungswidrigkeit benannt werden, haben Sie die Möglichkeit, online Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Nördlingen