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Antrag auf Sondernutzung für Versorgungsleitungen

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Jede Art von baulichen Eingriffen in öffentliche Flächen muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden. Der Antrag auf Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm