Wer einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das Umweltamt informieren. Die Anzeigepflicht obliegt grundsätzlich dem Bauherrn. Beauftragt dieser ein Bohrunternehmen, so muss dieses das Umweltamt informierten.Die Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG muss mindestens einen Monat vor Beginn der Bohrung bei der Stadt Augsburg eingehen. Zusätzlich sind die Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.
Wenn Sie mittels eines eigenen geschlagenen Brunnens Wasser in geringen Mengen für den eigenen Haushalt bzw. zur Gartenbewässerung zutage fördern möchten, ist das Tiefbauamt der Stadt Augsburg zuständig.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg