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Antrag auf Bestätigung einer Person als Fischereiaufseher*in

Landratsamt Miltenberg

Auf Antrag der Fischereiberechtigten, der Fischereipächter und Fischereigenossenschaften kann das Landratsamt volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen. Sie können die Bestätigung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg