Wenn Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrdienst, Omnibus mit Fahrdienst, …) ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg