Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 11 (Bayern).
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11
• öffentlicher und staatlich anerkannter privater Gymnasien,
• Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform),
• Wirtschaftsschulen,
• Fachoberschulen,
• Berufsoberschulen und
• Berufsschulen im Teilzeitunterricht
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach