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Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Landratsamt Regen

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen