Das Jugendamt stellt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter aus.
Durch das sog. Negativattest nach § 58a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) wird der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes bescheinigt, dass für das Kind keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind und dass die elterliche Sorge den Eltern auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth