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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können und für die kein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, kann die Einrichtung die Aufnahme online der Meldebehörde mitteilen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Goldbach