Innerhalb der Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" können Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat