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Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Steuerberater/Steuerberaterinnen oder Steuerbevollmächtigten können eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit online beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat