Logo Bayernportal

Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Asbach-Bäumenheim