Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer.
Jeder Grundstückeigentümer muss sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen. Dabei muss er ggf. auch die Vorgaben bezüglich des Aussehens und der Platzierung beachten. Ihm obliegt das Beschaffen, Anbringen und Instandhalten des Schildes. Sowohl bei der Erstvergabe als auch im Fall einer Umnummerierung trägt er die Kosten.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach