Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Darunter fallen alle Verträge/Aufträge mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen. Der Landkreis Cham muss als öffentlicher Auftraggeber bei jeglicher Beschaffung das Vergaberecht beachten - insbesondere bei geförderten Vorhaben.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham