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Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe

Stadt Straubing

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe erhalten haben, können Sie dies hier beantragen. Eine Auflistung der erlaubnisfreien Fälle ist § 12 Abs. 4 WaffG zu entnehmen. Bitte halten Sie im Zweifel Rücksprache mit der zuständigen Waffenbehörde.

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