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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 - Zustimmung

Sie können den Antrag auf Zustimmung als Begleitperson und/oder erziehungsberechtigte Person zum begleitenden Fahren ab 17 (BF17) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Passau