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Ausländische Berufsqualifikation - Gleichwertigkeitsfeststellung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Sie können online beantragen, dass Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ geprüft wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat