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Online-Antrag, um Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat