Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen. Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (§ 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.