Logo Bayernportal
- kein Ort -

Antrag einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr)

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Oberstaufen