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Neues landwirtschaftliches Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Landwirtschaft anmelden

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen oder übernehmen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat