Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen oder übernehmen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat