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Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau abmelden

Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat