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Online-Antrag auf freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat