Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat