Das Infektionsschutzgesetz - kurz IfSG - schreibt für Personen, die gewerblich mit offenen Lebensmitteln umgehen, eine "Erstbelehrung nach § 43 IfSG" vor. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung auszuhändigen.
Das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau bietet diese Erstbelehrung auch online an.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau