Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Sie haben die Möglichkeit, die notwendigen Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus auszufüllen. Dies entbindet Sie aber nicht vom Gang in das Rathaus.
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm