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Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt. Sie können eine beschränkte Erlaubnis gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer online beantragen.