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Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger

Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken