Leitungsauskünfte
Um Beschädigungen der Leitungen bei Tiefbauarbeiten zu vermeiden, muss vor Beginn der Arbeiten die genaue Lage der Versorgungsleitungen geklärt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. Bitte beachten Sie dazu auch unser Merkblatt „Planunterlagen zur Vorbereitung von Erdaushubarbeiten“.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Landshut