Logo Bayernportal

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießständen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können für Ihr Kind eine Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis zum sportlichen Schießen auf genehmigten Schießstätten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen