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Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - ebenso wie eine Patientenverfügung - im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.