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Blaue Karte EU und Aufenthaltserlaubnis zur akademischen Beschäftigung

Wenn Sie als Fachkraft mit akademischer Ausbildungkommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz) eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben möchten, können Sie die Aufenthaltserlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München