Sie können die Anzeige eines Erdaufschlusses, Bohranzeige für Errichtung von Grundwassermessstellen, Anzeige eines Garten- oder Brauchwasserbrunnens gem. § 49 Abs. 1 WHG, Art. 30 BayWG online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech