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Denkmalschutzrecht - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis

Sie können die Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham