Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen werden. Mit dieser Abfrage kann online ermittelt werden, welche Anwesen förderfähig sind. Je nach Lage zur Hauptverkehrsstrasse sind nicht alle Gebäudeteile gleich lärmbelastet. Ob deshalb die Fördervoraussetzungen für sämtliche Räume bzw. Wohnungen des Anwesens erfüllt sind, kann erst im Rahmen der Antragsprüfung abschließend festgestellt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg