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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Melden Sie sich an und erhalten Sie eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg