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Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Nachweis

Der Verwendungsnachweis über eine Denkmalförderung ist, wie bereits der Förderantrag und Auszahlungsanträge, über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.

Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg