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Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.

Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.

Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der/dem im BLfD für das Denkmal zuständigen Gebietsrefentin/-en geführt worden sein. Die UDB organisiert auf dafür regelmäßig Sprechtage mit dem BLfD. Wenden Sie sich an die UDB, um Besprechungsbedarf mit dem BLfD für Ihr Vorhaben anzumelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg