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Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag

Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) setzt zwingend voraus, dass Sie auf einen entsprechenden Förderantrag hin einen Bewilligungsbescheid des BLfD erhalten haben.

Auszahlungsanträge, um die bewilligte Förderung in Anspruch zu nehmen, sind wie der Förderantrag über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.

Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg