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Mitteilung der Grundversorger in Bayern gem. § 36 EnWG (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

Betreiber von Energieversorgungsnetzen können die festzustellenden Grundversorger online mitteilen. Die Onlinemitteilung kann entweder über eine Eingabemaske oder einen Dokumentenupload erfolgen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie