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Mitteilung der Grundversorger in Bayern gem. § 36 EnWG

Betreiber von Energieversorgungsnetzen können die festzustellenden Grundversorger online mitteilen. Die Onlinemitteilung kann entweder über eine Eingabemaske oder einen Dokumentenupload erfolgen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie