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Infektionsschutzbelehrung Online

Im Rahmen unserer Gesundheitsfürsorge bieten wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an. Diese Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die in bestimmten Bereichen des Lebensmittelsektors tätig sind, insbesondere in der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln. Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit dieser Anwendung digital durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu