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Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Wer wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/in bzw. Steuerbevollmächtigte/n verzichtet, kann hier beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ („i. R.“) weiterführen zu dürfen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat