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Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten

Sie können die Gebrauchabnahme für fliegende Bauten online beantragen, z. B. für Tribünen, Bühnen, Container, Zelte aller Art, Fahrgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen