Wenn Sie eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) in der Stadt Augsburg innehaben, müssen Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben. Die Angaben dienen der Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe eine Steuer festzusetzen ist.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg