Eine Bauwasserhaltung bzw. Grundwasserabsenkung dient dazu, eine Baugrube, die im Grundwasser liegt, während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Für diese Grundwasserabsenkung ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese besteht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren und regelt nur wasserrechtliche Tatbestände. Privatrechtliche Verhältnisse bleiben davon unberührt.
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