Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und diesen verlängern möchten, können Sie die Verlängerung hier beantragen. Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab