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Antrag auf Genehmigung für Kauf und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II

Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen

Sie können die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen