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Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage > 50 kW

Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 BayWG zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage > 50 kW oder in einem tieferen Grundwasserstockwerk onlinr beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu