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Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage oder Erdwärmesondenanlage < 50 kW

Sie können eine beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 i. V. m. Art. 15 BayWG bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage oder Erdwärmesondenanlage < 50 kW online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu